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Die Erteilung des Prädikates "Stadt" an den Marktflecken Bühl betreffend. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich gnädigst bewogen gefunden, dem Marktflecken Bühl das Prädikat "Stadt" zu erteilen, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Carlsruhe den 18ten September 1835. Ministerium des Inneren. In Abwesenheit des Staatsministers. Der Ministerial-Direktor. Nebenius. vdt. v. Adelsheim |
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