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Abzocke-Forum gegen Schmidtlein-Tank
Abzocke-Forum

Analyse einer Betrugs-Methode und einige Tipps, wie man sich wehren kann.

Das Abzocke-Forum ist ein Zusammenschluss von Schmidtlein-Tank-Geschädigten, die sich
erfolgreich gegen die Internet-Abzocker zur Wehr gesetzt haben und hier ihre Erfahrungen
anderen Abzocke-Opfern zur Verfügung stellen.

Als zusätzliche Hilfestellung können Betroffene bei uns auch ein Info-Paket
mit umfangreicher Information und Musterbriefen bestellen.

Letztes Update: August 2008




"www.abzocke-heute.com"

"Trio-Schmidtlein-Tank" räumt schamlos ab



Die Fakten

Bei der Gebrüder Schmidtlein GbR und ihrem honorigen Rechtsanwalt Olaf Tank handelt es sich um ein europaweit agierendes Trio, das durch zahllose Beschwerden von Opfern den Verbraucherzentralen und Polizeidienststellen inzwischen bestens bekannt ist. Dennoch funktioniert die Abzockemasche seit geraumer Zeit, da sich die Methode in einem rechtlich schwer fassbaren Bereich bewegt und die Brüder es mit Hilfe des dubiosen Anwalts verstehen, die Besucher Ihrer Seiten erfolgreich juristisch auszutricksen.

Das Ausmaß der fragwürdigen Aktivitäten spiegelt sich eindruckvoll im Internet, wo sich über die Suchbegriffe "Schmidtlein und Tank" inzwischen so viele Berichte von Geschädigten finden lassen, dass sich damit ganze Aktenschränke füllen ließen. Alle gegen das Trio gestellten Strafanzeigen werden inzwischen zentral über die Staatsanwaltschaft Darmstadt abgewickelt, führen aber offenbar nicht zum Erfolg. Bekannt sind die Brüder schon durch frühere Verfahren, in denen es um Online-Bezahlsysteme, Dialer und Handy-Payment ging. Auch namhafte kritische Fernsehmagazine von Stern-TV bis Panorama sind den Brüdern schon auf den Leib gerückt. Sie konnten aber letztlich nur zeigen, wie die Brüder mit dem Satz: "Sie kennen ja die Gesetze - kein Bild und Ton im deutschen Fernsehen" triumphierend in ihre protzige Limousine stiegen und abfuhren.

Hinsichtlich der Taktik des Trios zeigt sich eines klar: sie zielen darauf ab, in einer rechtlich schwer fassbaren Grauzone eine breite Masse abzufischen. Diese Strategie funktioniert über Rechtsmittelandrohungen mit Hilfe des Rechtsanwalts Tank erfolgreich. Mit Sicherheit hat das Trio auf dem Wege schon Millionenbeträge abgefischt. Polizei und Justiz scheinen bisher relativ machtlos. Wer ins Netz der Bande gerät, muss schon sehen, dass er sich selbst hilft.


Die Arbeitsweise des Trios

Das Trio ergaunert sich Anmeldungen zu Abonnements auf folgenden Internetseiten:

      www.hausaufgaben-heute.com
      www.basteln-heute.com
      www.songtexte-heute.com
      www.tiere-heute.com
      www.tierheime-heute.com
      www.lehrstellen-heute.com
      www.fabrikverkauf-heute.com
      www.sms-heute.com
      www.vornamen-heute.com
      www.p2p-heute.com
      www.games-heute.com
      www.tattoo-heute.com
      www.lexikon-heute.com
      www.sternzeichen-heute.com
      www.witze-heute.com
      www.kunst-heute.com
      www.pflanzen-heute.com
      www.rauchen-heute.com
      www.rezepte-heute.com
      www.wohnung-heute.com
      www.routenplanung-heute.com
      www.cocktails-heute.com
      www.gehaltsrechner-heute.com
      www.steuer-heute.com
      www.suchen-heute.com
      www.geldverdienen-heute.com
      www.gedichte-heute.com
      www.drogen-heute.com
      www.grusskarten-heute.com
      www.download-sofort.com
Zusätzlich haben sich die Schmidtleins auf deutschen und österreichischen Domänen noch jede Menge markanter Schlüsselbegriffe registriert, die als häufige Suchbegriffe in Suchmaschinen benutzt werden.
Alle diese Begriffe verlinken auf die oben genannten Abzocke Seiten.

      www.Hausaufgaben.de
      www.Deutsch.de
      www.Latein.de
      www.Humor.de
      www.Kunst.de
      www.Songtexte.de www.Lehrstellen.de
      www.Wohnung.de
      www.Mieten.de
      www.Anfahrtsplaene.de
      www.Fabrikverkauf.de
      www.Gedichte.de
      www.Gehaltsrechner.de
      www.Cocktail.de
      www.Basteln.de
      www.Music.de
      www.Musik.de
      www.Malvorlagen.de
      www.Sternzeichen.de
      www.rezepte-selber-kochen.de
      www.Rauchen.de
      www.Suchmaschine.de
      www.Pflanzen.de
      www.Steuer.de
      www.Vornamen.de
      www.Deutschlandkarte.de
      www.Landkarte.de
      www.Weltkarte.de
      www.Tattoo.de
      www.Trauersprueche.de
      www.Mafia.de
      www.drogen.at
      www.hausaufgaben.at
      www.lehrstellen.at
      www.songtexte.at
      www.gedichte.at
      www.basteln.at
      www.sternzeichen.at   - usw.


      Die beiden neuesten Schmidtlein-Hits sind:

      www.willst-du-mein-freund-sein.com
      www.so-bekommst-du-jede-frau-ins-bett.com

      Die Liste ist wahrscheinlich noch nicht vollständig und wächst permanent.

Es liegt auf der Hand, dass hinter diesem thematischen Rundumschlag kein wirklich solide erarbeitetes Service-Angebot stecken kann. Bei solider Arbeit würde die Firma hierzu mehrere Fach-Redaktionen benötigen, die so manchen Lexikon-Verlag in den Schatten stellen würde. Wie Besucher der Seiten uns bestätigten, bestehen die "Service-Seiten" tatsächlich nur aus wertlos zusammenkopierten Plagiaten, zum Teil auch nur in Englisch. Im Vordergrund stehen die Aufmacher-Seiten mit ihrer Lockfunktion um Adressen abzufischen und auszuschlachten. Der dahinter liegende kostenpflichtige "Service" besitzt nur Alibi Funktion zur juristischen Begründung der Forderung.

Die Zielgruppen sind vom Themenangebot her hauptsächlich Jugendliche. Es wird darauf gebaut, dass sie nicht sofort merken, wie Sie über ein "Gratis-Angebot" automatisch in eine 2-Jahresmitgliedschaft hineinrutschen. Hierbei gehört das bewusst unverständlich formulierte Kleingedruckte zum System. Verbraucherzentralen haben hiergegen schon erfolgreich Abmahnungen erwirkt. - Mehr aber auch nicht. Ansonsten sind die Verbraucherzentralen intensiv damit beschäftigt, für ihre Kunden massenweise Widersprüche durchzufechten, was in aller Regel gelingt.

Nachdem z.B. die Internet-Suchmaschine "Google" wegen zahlloser Verbraucherproteste ihre Werbe-Links zu den Schmidtlein-Seiten entfernt hat, versuchen die Brüder es mit immer wieder neuen, ähnlichen Seiten, die alle auf die bekannten Seiten "www.xxx-heute.com" umleiten.

Hierbei fällt auf, dass die Suchmaschinen sehr stark über den Suchbegriff "kostenlos" auf die Schmidtlein-Seiten lenken. Offenbar haben die Macher das "kostenlos" gezielt als wichtiges Kriterium für Suchmaschinen in die Seiten eingebaut.



Was geschieht seitens Polizei und Justiz ?

Als Betroffener wartet man seit geraumer Zeit auf ein Einschreiten von Polizei und Justiz.
Von dort erhält man die Auskunft, dass man den Brüdern juristisch schwer etwas anhaben kann, weil alles auf der "Schwelle zur Legalität" stattfindet.

Wir verstehen nicht, warum es Polizei uns Justiz nach unzähligen Betrugsanzeigen nicht längst gelungen ist, die bewußt betrügerische Vorgehensweise des Trios zu beweisen und den Brüdern den Laden dicht zu machen. Doch das Geschäft läuft in großem Stil prächtig weiter. Dies belegen auch die Besucherzahlen unserer Internetseite, die eine unvermindert hohe Zahl von Hilfesuchenden ausweisen.

Es verwundert nicht, dass viele Opfer ihre persönliche kleine Rache versuchen, indem sie den Brüdern massenweise Dummy-Anmeldungen mit falschen Absendern bescheren. Es hat auch schon Spam-Attacken gegeben, die mit gefälschten Rechnungen von Anwalt Tank auf dessen Geschäftspraxis aufmerksam machten.

Wir verweisen lieber auf den legalen Weg, auch wenn die Strafverfolgung länger dauern mag.

Das Mittel der ersten Wahl ist natürlich die Strafanzeige, die übrigens nichts kostet. Anders als z.B. bei der persönlichen Schadensersatzklage braucht man auch keinen Anwalt. In der Strafanzeige gibt man der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Straftat zur Kenntnis. Sie ermitteln dann von sich aus weiter. Übrigens ist die Behörde verpflichtet, die Strafanzeige entgegenzunehmen (manche Polizeidienststellen wimmeln die Anzeige gerne ab). Die örtlichen Staatsanwaltschaften (Adressen über Google) leiten sie an die zuständige Staatsanwaltschaft Darmstadt weiter. Die bevorzugte Form ist hier der Brief (nicht Email). Einschreiben ist nicht nötig. Bisher liegen gegen das "Trio-Infernal" schon "tausende" Anzeigen vor, und jede weitere Anzeige gibt der Strafverfolgung mehr Gewicht. Zu beklagen ist allerdings, dass alle diese Anzeigen bisher nicht zum Erfolg geführt haben. Sie wurden bisher alle eingestellt mit der Begründung, eine Betrugsabsicht sei "nicht nachweisbar". Unserer Ansicht nach disqualifiziert sich unsere Justiz hiermit als "realitätsblind".

Neben der Strafanzeige gibt es diverse Möglichkeiten sich zu beschweren, um den Ganoven ihr leichtes Spiel zu erschweren.

Eine sehr wirkungsvolle Möglichkeit scheint die Beschwerde bei den Banken zu sein. Es ist zu beobachten, dass die Ganoven in den vergangenen Monaten auffällig häufig die Bankverbindungen gewechselt haben. Offenbar sind Banken sehr um ihren guten Ruf besorgt und trennen sich schnell von diesen Geschäftspartnern, sobald sie von den dubiosen Machenschaften erfahren. Am längtsten hat es bisher die Sparkasse Düsseldorf mit dem Vorwurf der Komplizenschaft ausgehalten. Vielleicht hilft es, wenn sich genügend Opfer per Email bei den Banken beschweren, am besten direkt bei deren Pressestellen.

Zahllose Beschwerdebriefe an die Rechtsanwaltskammer haben auch schon dafür gesorgt, dass der "honorige Rechtsanwalt Olaf Tank" in Anwaltskreisen längst diskreditiert ist. Da er aber ausschließlich von dieser Form des "Forderungseinzugs" lebt und sonst keine Prozesse führt, kann ihm das egal sein.

Nicht zuletzt bleibt jedem Bürger auch der Weg über die Politik. Unsere Bundestagsabgeordneten sind durchaus sensibel für Sorgen und Beschwerden, die direkt von ihrer örtlichen Wählerschaft an sie herangetragen werden. Die Abgeordneten haben den kurzen Weg direkt zu unserer Justizministerin, Familienministerin und unserem Verbraucherminister. Ein entsprechender Nachdruck an Bürgerbeschwerden kann sicher die gesetzlichen Maßnahmen in diesem Betrugssektor "etwas beflügeln". Die Anschrift des zuständigen örtlichen Bundestagsabgeordneten findet man unter www.bundestag.de/mdb .

In unserem Info-Paket finden sich auch Musterbriefe, die man als Vorlage verwenden kann.

Vorerst jedoch muß man sich der ungerechtfertigten Forderung selbst erwehren. Das Gaunertrio legt dabei eine Menge juristischer Fußangeln aus und bedient sich dabei ernst zu nehmender juristischer Mittel und Androhungen von Konsequenzen, denen manch einer vorschnell nachgibt. Nachfolgend versuchen wir einige Ratschläge zu geben. Mit einigem Geschick kann man die Sache selbst regeln, wenn man auch einige Zeit in Schreibereien zu investieren hat. Unsere Musterbriefe funktionieren ähnlich.

Wer den ungerechterfigten Forderungen nicht widerspricht, ist selbst schuld.

Hilfe im persönlichen Fall bieten auch die Verbraucherzentralen. Sie geben für 6 € (nur auf Termin) eine allgemeine Beratung. In Verbindung mit der Beratung übernimmt die Verbraucherzentrale für 18 € auch das Widerspruchsschreiben an Anwalt Tank, was (nach Auskunft der Verbraucherzentrale) bisher in allen Fällen dazu geführt hat, dass Tank die Forderung zurückgezogen hat.



Was kann man als Betroffener selbst tun?

An sich handelt es sich um eine Forderung, die rechtlich auf dünnem Eis steht. Gleichzeitig verbinden die Gauner mit Hilfe des dubiosen Anwalts ihre Forderung auf perfide Weise mit einer Reihe vertraglicher Fußangeln, in die sich ein juristischer Laie leicht verfangen kann. Die Vorgehensweise ist juristisch ausgeklügelt, und der massiven Drohgebärde des Inkasso-Anwalts hält manch einer nicht stand.

Die Arbeitsweise des Trios richtet sich an eine breite Klientel und funktioniert mit standardisierten Mahn- und Drohschreiben. Es wird darauf spekuliert, dass viele sofort zahlen oder einen juristischen Fehler machen. Wer sich hier mit unbedachten Aussagen oder juristischen Fehlern verfängt, wird mit weitergehenden Maßnahmen bedroht.

Man kann den Brüdern das schnelle Geschäft aber kräftig versalzen, wenn man sie zwingt, ihre Forderung bis ins Detail zu beweisen. Der Individualfall ist nur "Sand im Getriebe der Geldmaschine". Schließlich hat jeder "Kunde" ein Recht auf einen vollständigen Nachweis des korrekten Zustandekommens des Geschäfts. Deshalb macht es den Brüdern nicht leicht ! Durchbrecht deren System von standardisierten Schreiben und lasst sie mühsam jeden Fall "erarbeiten". Ohne den vollständigen Nachweis aller Vertragsgrundlagen sollte man zunächst einmal jede Zahlungsverpflichtung bestreiten.

Es geht ja nicht an, dass uns jeder eine Rechnung ins Haus schicken kann, ohne dass wir das Recht hätten, Belege und Beweise zu verlangen. Aufpassen muss man nur, dass man den Brüdern nicht durch falsche Argumentation in die Hände spielt und ihnen am Ende noch einen einklagbaren Anspruch verschafft.

  • Das erste Schreiben mit Widerspruch an das Inkassobüro Tank ist wichtig, damit Ihr einen Beleg des Widerspruchs habt. Natürlich hängt es vom Einzelfall ab, wie man den Widerspruch begründet. Zweifelt darin die Rechtmäßigkeit an und fordert für alles Beweise. Erspart ihm nicht die Mühe, alles belegen zu müssen! Im Übrigen gibt's auch keinen Grund, den Ganoven den Aufwand zu erleichtern, indem man beim Schriftverkehr brav das Aktenzeichen angibt. Soll er sich's doch selbst raussuchen. Hauptsache, man kann den Widerspruch mit dem Einschreibebeleg nachweisen.

  • Fordert vom Anwalt eine original Inkassovollmacht der Schmidtleins mit original Unterschrift auf Euren Fall bezogen (nicht mit Vordrucken oder Kopien abspeisen lassen)!

  • Nicht Ihr müsst beweisen, dass der Abo-Vertrag ungültig ist, sondern Schmidtlein / Tank müssen dessen Gültigkeit beweisen. Verlangt alle Beweise (incl. Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung, Abschriften der Rechnung, Mahnung). Lasst Euch ggf. die vollständigen Daten der Anmeldung nachweisen. Solange nicht alle geforderten Beweise vorliegen, braucht man auf Tanks Schreiben nicht weiter reagieren.

  • Im Widerspruchsschreiben nicht mit langen Argumentationen rumschlagen. Nur auf die Ungültigkeit des Vertrages hinweisen, zunächst ohne Begründung. Die liest Tank sowieso nicht. Es reicht aus, wenn man diese vor Gericht vortragen kann (wozu es wohl kaum kommen wird).

  • Nicht einschüchtern lassen! Sammelt alle relevanten Beweise, die Ihr über die Vorgänge habt. Wer weiß, wann man sie noch braucht! - Stellt Betrugs-Anzeige!

  • Zu Tanks Einschüchterungsstrategie gehört der Verweis auf den gerichtlichen Mahnbescheid und die Kostenspirale bei Nicht-Zahlung. Einen Mahnbescheid kann allerdings jeder, ohne Nachweis der Rechtmäßigkeit der Forderung, beim Amtsgericht gegen eine geringe Gebühr veranlassen. Wichtig ist deshalb, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen (Begründung nicht nötig). Natürlich darf man in den vorausgegangenen Schreiben an Tank nicht irgendwelche Zugeständnisse oder unklugen Aussagen gemacht haben. (Mehr dazu in unserem Info-Paket.)
    Nach dem Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid kann Tank nur noch den Klageweg versuchen. Hier wird's für Ihn aufwändig und er wird's überhaupt nur versuchen, wenn seine Beweislage hieb- und stichfest ist oder wenn das Opfer schriftlich unkluge Aussagen gemacht hat.

  • Zu Tanks Androhung der Ermittlung über die IP Adresse sind zunächst zwei Fragen zu beantworten:

    • Inwieweit ist dies technisch möglich ?
    • Inwieweit ist dies Tank rechtlich möglich ?

    Zu dem komplexen Thema gibt es immer wieder Abhandlungen in diversen Computerzeitschriften und verbraucherrechtlichen Publikationen. Eine kompakte Zusammenfassung sowie auf unsere Fälle bezogene Behördenauskunft zur Anwendungspraxis des Datenschutzgesetzes enthält unser Info-Paket.

  • Drohungen mit "erheblichen rechtlichen Konsequenzen bei Falschauskunft" könnt ihr relativ gelassen entgegensehen. Dies ist bloße Einschüchterungsstrategie. Am besten gibt man dem Anwalt so wenig Auskunft wie möglich.

  • Anrufe bei Tank könnt Ihr Euch gänzlich sparen. Ihr erreicht hier nur ahnungslose Studenten, die unter der teuren 0180er Nummer ihren Callcenter Job abspulen und Euch mit Standardsprüchen abwimmeln. Wie wir aus informierter Quelle wissen, haben sie alle die strikte Anweisung, niemanden zu Tank durchzustellen, nicht einmal Euren Anwalt.

  • Eigentlich sollte es auch reichen, wenn man einfach schreibt man habe die Kündigung fristgerecht per Email ausgesprochen. Wenn die Schmidtleins Rechnungen und Mahnungen per Email verschicken, muss eine Kündigung auf diesem Wege ebenso rechtsgültig sein.
    Schließlich steht in der Widerrufsbelehreung der Schmidtlein-Seite:
      "Der Kunde kann, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen."
    (Diesen Satz mussten die Gauner übrigens nach Abmahnung durch die Verbraucherzentralen einfügen.)

    Weiterhin steht hier aber auch:
      "Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs."

    Es genügt also, dass der Kunde den Widerruf "rechtzeitig per Email abschickt". (!)
    Ob er auch ankam, muss man nicht beweisen.

  • Einfacher ist die Rechtslage, wenn die Anmeldung durch einen Jugendlichen erfolgte. Ohne Zustimmung der Eltern ist der Vertrag leicht anfechtbar, auch wenn der Jugendliche hierbei ein falsches Geburtsdatum eingegeben hat.

  • Neuerdings versucht Tank seiner Forderung mehr Nachdruck zu verleihen, indem er in seinem Forderungsschreiben auf seine eigene Internetseite verweist: www.forderungseinzug.de. Hier zeigt er Abschriften von Gerichtsurteilen, die beweisen sollen, dass er sich mit seinen Forderungen durchgesetzt hat (und der Beklagte zusätzlich die Gerichtskosten zu tragen hat). Nach unserer Einschätzung sind dies alles Fälle, bei denen die Opfer ganz offensichtliche Fehler begangen haben, mit denen sie Tank in die Hände spielen (z.B. Anerkenntnis der erfolgten Anmeldung, Vergleichsangebot usw.). Bei Beachtung unserer Anleitung sind solche Fehler vermeidbar.

Aus Rechtsanwaltskreisen wird indes erhebliche Verärgerung über den Rechtsanwalt Olaf Tank laut.
Man betrachtet sein Geschäftsgebaren als geeignet, den Berufstand in Verruf zu bringen. Die bei ihm herausgehenden Zahlungsaufforderungen haben nichts mit seriösen Anwaltsschreiben zu tun. Er verschanzt sich hinter Briefkastenadressen und lässt eingehende Beschwerden über Callcenter abwimmeln. Auch für Anwaltskollegen, die ihre Mandantschaft vertreten, ist er nicht erreichbar, weder im Büro noch unter einer Wohnungsadresse, die nicht in Erfahrung zu bringen ist. Seine Geschäftspraxis widerspricht allen anwaltlichen Gepflogenheiten. Es liegen schon zahlreiche Beschwerden gegen Ihn bei der Rechtsanwaltskammer Oldenburg vor, die den Entzug seiner anwaltlichen Zulassung wollen. Weitere Beschwerden von Betroffenen können diesen Prozess nur beschleunigen. Musterschreiben gibt's bei uns. (siehe unten)

  • Vielleicht sollte man im Schriftverkehr mit Tank von ihm als Beweismittel auch seine "anwaltliche Zulassung" fordern. Wer weiß, ob er sie dann noch hat ?



Druck durch Fristsetzung

Viele unserer Leser fragen: "Was passiert, wenn ich die Frist von Anwalt Tank nicht einhalte?"
Hierzu kann man nur eines sagen: "Wer ist eigentlich Anwalt Tank, dass er Euch eine Frist setzen könnte?"
Er spielt sich auf, als sei er eine Vollstreckungsbehörde. Ein Anwalt fungiert als "Privatperson". Mit der Mißachtung seiner Frist wird keinesfalls irgendeine "Forderung rechtskräftig". Danach kann er allenfalls noch mal eine Mahnung schreiben oder einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.
Also: Nicht einschüchtern lassen !

Außerdem: Wenn Ihr seiner Forderung widersprecht, wird damit sowieso jede Fristsetzung hinfällig.
Mit dem gleichen Recht könnt Ihr übrigens auch Ihm eine Frist setzen, seine Forderung zu beweisen.
Und solange das nicht erfolgt ist, ist er in Verzug - nicht Ihr. Wie er reagiert, wenn Ihr ihn auf diese Weise vor die Wand rennen lasst, ist ausführlicher im Info-Paket beschrieben.



Rechnung für das 2. Jahr - Was geschieht wenn man das 1. Jahr schon gezahlt hat?

Wer einmal den Betrag gezahlt hat, dürfte ihn wohl nie wiedersehen. Welcher Anwalt führt wohl wegen einer Rückforderung von 130 Euro einen Prozess? - Dies weiß Tank natürlich. Und "Sammelklagen" seitens der Verbraucherzentralen oder irgendwelcher staatlichen Institutionen mit dem Ziel, den Betrogenen ihr Geld wiederzubringen, gibt es nicht.

Die Sache hat aber noch einen anderen Aspekt: Wer den Betrag bezahlt hat um Problemen aus dem Weg zu gehen, wird gleich doppelt bestraft. Denn juristisch betrachtet ist mit der Bezahlung der Vertrag anerkannt. Und da es ein 2-Jahres Vertrag ist (der sich jährlich automatisch um ein Jahr verlängert), kommt die nächste Rechnung im Folgejahr garantiert. Und dann hilft kein Widerspruch mehr, denn man hat den Vertrag ja schon mit der ersten Zahlung anerkannt. Das Ganze beginnt also nach einem Jahr erneut, nur diesmal mit einer sicheren Rechtsposition für Tank.

Zur Zeit erleben wir gerade eine Welle von Nachfragen von "Wiederholungsopfern", die vor einem Jahr gezahlt haben und sich jetzt einer erneuten Forderung von Tank gegenübersehen. Offensichtlich sind dies die ersten Opfer der Abofallen, mit denen das Trio seit einem Jahr (ungehindert von Polizei und Justiz) abkassiert.

Wir empfehlen, auch hier zu widersprechen, auch wenn Tanks Rechtsposition diesmal günstiger ist.

Wir sind nicht der Meinung des Magazins TEST, das in seinem Bericht (5/07) über die Abzocke schreibt:
"Wer die Rechnung bezahlt, erkennt den Vertrag an. ... Und dann ist kein Widerspruch mehr möglich."

Das sehen wir anders. Es gibt durchaus Ansatzpunkte, die Tank den Gang zu Gericht schwer machen dürften. In unserem Info-Paket gehen wir ausführlicher auf diese Fälle ein und stellen einen weiteren Musterbrief bereit.

    Übrigens:
    Wer aus Angst vor Scherereien die 2. Rate doch lieber bezahlen will, braucht nur die Jahresgebühr zu zahlen, nicht aber die von Tank geforderte Anwaltsgebühr. Schließlich hat man ja bei der zweiten Rate keine Veranlassung gegeben, einen Rechtsanwalt zu bemühen. Erst wenn die Schmidtleins zuerst erfolglos eine schriftliche Rechnung und Mahnung verschickt haben, können Sie Anwalt Tank einbeziehen. Eine per Email verschickte Rechnung zählt dabei nicht. Schließlich muss man ja nicht seine Email-Adresse behalten haben.


Weiterhin viel Spaß mit dem Trio wünscht Euch das    






Hilfestellung für Betroffene
durch unser ausführliches Info-Paket


Viele Betroffene sind nach Erhalt der Rechnung von Anwalt Tank stark verunsichert. Die Unverfrorenheit des Erpresserbriefes löst Angst und Sorge aus und in mancher Familien hängt der Haussegen schief. Bis die meisten Opfer die Gewissheit haben, dass sie unverschuldet in die Sache hineingezogen wurden, hat man oft Tage mühsamer Internetrecherche, Rückfragen bei Verbraucherzentralen oder gar teure Anwaltsberatungen investiert. Viele zahlen direkt, um sich diesem Stress und der Ungewissheit nicht aussetzen zu müssen.

Dabei ist eines klar:   Wenn man die Sache richtig angeht, muss man nicht zahlen.

Und dies kann auch ein juristischer Laie, da die Gauner immer nach demselben Muster vorgehen.

Aufgrund der häufigen Anfragen von Betroffenen stellen wir hier nun unsere Hilfe in Form eines Info-Pakets mit Musterschreiben und Hintergrund-Informationen bereit. Hiermit kann sich jeder weitgehend selbst helfen. Es sind darin die Erfahrungen aus früheren Fällen eingearbeitet. Weiterhin sind darin Informationen aus eigenen Recherchen, Ratschläge von Verbraucherorganisationen und Juristen, Informationen von Behörden und Institutionen sowie Ergebnisse eigener Test-Bestellungen.
Leider geht dieser Service auch bei uns nicht ganz kostenlos.

Das rund 12 Seiten (A4) umfassende Info-Paket enthält:

    • Musterbriefe an Anwalt Tank (4 Varianten)
    • Musterbrief einer Strafanzeige wegen Internetbetrugs (an Polizei und Staatsanwaltschaft)
    • Musterbrief der Beschwerde an Politik, Banken und Rechtsanwaltskammer über den betrügerischen Missbrauch der anwaltlichen Stellung mit der Aufforderung zum Entzug der anwaltlichen Zulassung.

Das Info-Paket beschreibt die systematische Vorgehensweise von Anwalt Tank und gibt eine genaue Anleitung der notwendigen Schritte zur Abwehr dieser Forderung. Insbesondere widmen wir uns einigen speziellen Fragestellungen wie z.B.:

    • Welche gängigen Fehler muss ich unbedingt vermeiden?
    • Was ist zu tun, um den gerichtlichen Mahnbescheid zu verhindern?
    • Wie glaubwürdig ist Tanks Drohung des Nachweises über die IP-Adresse?
    • Was kann ich tun, wenn ich mich aus Vorsicht mit einem falschen Namen angemeldet habe und jetzt per Email Rechnungen bekomme?
    • Was passiert im Folgejahr, wenn ich schon bezahlt habe (Anerkennung des Vertrages)?
    • Zu welchen Mitteln hat Tank in vergleichbaren Fällen gegriffen?
Weiterhin befinden sich in unserer Textsammlung noch einige Hintergrundinformationen vom "Innenleben des Systems Schmidtlein-Tank", die wir aus rechtlichen Gründen nicht auf dieser Internetseite publizieren wollen sowie einige aufschlussreiche Nachforschungsergebnisse zur Funktionsweise des Systems.

Das Info-Paket zeigt, wie man das perfide Abzocke System mit den eigenen Mitteln auf's Kreuz legen kann.


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